Seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 gilt in der Steiermark für 5-jährige Kinder das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr (siehe Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019 – StKBBG 2019, LGBl. Nr. 95/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 100/2024).
Viele Kinder in Betreuungseinrichtungen stammen aus einem familiären Umfeld mit Migrationshintergrund, in dem die deutsche Sprache nicht gesprochen wird. Daraus resultiert eine Problemstellung, die viele Elementarpädagogen/innen vor enorme Herausforderungen stellt.
Dieses Projekt soll die Organisation einer Übersetzungsdienstleistung auf lokaler Ebene initiieren und finanziell unterstützen.